Schwanger Auto fahrenReisen mit dem Auto in der Schwangerschaft – was ihr wissen und beachten müsst
Eine längere Fahrt mit dem Auto in den Urlaub, ist das schädlich für das ungeborene Baby? Grundsätzlich nicht - wenn ihr ein paar einfache Regeln und Sicherheitsvorkehrungen beachtet. Alles, was ihr rund um das Autofahren in der Schwangerschaft wissen müsst.
von KidsAway-Redaktion
Schwanger mit dem Auto reisen - im Prinzip kein Problem
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Aber ist es für das Baby im Bauch auch sicher, wenn Mama hinterm Steuer sitzt?
Wie lange darf ich als Schwangere Auto fahren?
Anders als beim Fliegen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, ab wann Schwangere nicht mehr hinters Steuer oder auf den Beifahrersitz dürfen – und tatsächlich fahren viele schwangere Frauen bis zum Tag der Geburt, manche chauffieren sich sogar selbst in die Klinik.
Sicherheitsexperten des ADAC und Frauenärzte haben grundsätzlich nichts dagegen, wenn ihr schwanger Auto fahrt: Solange es euch gut geht und ihr längere Fahrten durch regelmäßige Pause unterbrecht, spricht nichts gegen das Autofahren.
Leidet ihr im ersten Schwangerschaftsdrittel an großer Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder der gefürchteten Übelkeit, kann sich das natürlich negativ auf eure Fahrkünste auswirken. Geht es euch morgens nicht gut, habt ihr Kreislaufprobleme oder seid sehr unkonzentriert, dann lasst in diesen Wochen das Auto lieber stehen und fahrt mit Bus und Bahn zur Arbeit oder lasst euch chauffieren.
Besonders im Stadtverkehr kann Autofahren ganz schön anstrengend sein – der Stress und die Aufregung tun euch dabei sicherlich nicht gut. Tests des ADAC unter medizinischer Aufsicht haben gezeigt, dass Schwangere beim Autofahren schneller ermüden, ihr Puls und ihr Blutdruck steigen an und es werden mehr Stresshormone ausgeschüttet. Das merkt euer Baby natürlich und reagiert mit ebenfalls erhöhtem Herzschlag.
Die starke Gewichtszunahme belastet zum Ende der Schwangerschaft auch die Beine, die längeres Sitzen dann nicht mehr gut verkraften. Sind die Straßen schlecht oder muss oft scharf gebremst werden, können diese Erschütterungen am Ende der Schwangerschaft Wehen auslösen.
In den letzten Schwangerschaftswochen wird der Bauch schließlich so rund, dass er eure Bewegungsfreiheit hinterm Steuer zunehmend einschränkt. Die mögliche Folge: In kritischen Situationen reagiert ihr langsamer und weniger flexibel. Der ADAC empfiehlt deshalb: in den letzten Monaten der Schwangerschaft Autofahrten möglichst reduzieren und am besten nicht selbst fahren.
Tipps für Autoreisen in der Schwangerschaft
Je dicker der Babybauch, desto weniger sollten Schwangere selbst fahren
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Das lange, bewegungslose und in der Hüfte abgeknickte Sitzen behindert nicht nur die Blutversorgung der Beine, auch das Becken wird schlechter durchblutet und das Baby im Bauch erhält weniger Sauerstoff. Um diese Risiken zu verringern, gelten prinzipiell die gleichen Vorbeugungsmaßnahmen wie bei Flugreisen:
- Viele Pausen einlegen, in denen ihr aufsteht und euch bewegt
- Kompressionsstrümpfe tragen (speziell anpassen lassen, keine Standardware aus dem
- Drogeriemarkt)
- Im Sitzen die Wadenpumpe aktivieren: abwechselnd Zehen und Fersen hochziehen und fest auf den Boden drücken
- Sehr viel trinken, vor allem im Sommer
- Temperatur im Auto niedrig halten, durch Lüften oder Klimaanlage
- Tief durchatmen, möglichst abseits der vermieften Autobahn
Plant eure Fahrtroute gründlich, so dass ihr nicht mittags im Stau steht oder 400 km Autobahn ohne Rastplatz bewältigen müsst. Fahrt ihr selbst, ist vielleicht die Landstraße mit weniger Tempo und mehr Pausenmöglichkeiten die bessere Wahl. (Damit übt ihr schon mal für Autofahrten mit dem Nachwuchs!)
Seid ihr allein unterwegs, dann bereitet euch auf alle Eventualitäten vor: Wenn ihr in einen Stau geratet oder eine Panne habt und stundenlang auf Hilfe warten müsst, sollte genug zu trinken und ein paar energiereiche Snacks immer dabei sein. Auch warme Kleidung, eine Taschenlampe und natürlich ein aufgeladenes Handy gehören zur Grundausstattung. Checkt vor der Fahrt, ob genug Treibstoff im Tank ist und ob ihr Fahrzeugschein und Versicherungsunterlagen dabei habt. Die Notfallrufnummer eines Pannendienstes sollte ebenfalls im Auto liegen. Der Mutterpass ist sowieso immer dabei, richtig?
Schwangere müssen bekanntlich oft und sehr spontan zur Toilette – besonders wenn gerade keine in der Nähe ist. Vorsorglich vor der Fahrt zu gehen, reicht da nicht. Viel innere Sicherheit auf langen Fahrten bringt da eine Reise-Notfalltoilette: Diese mobilen Urinale sind mit einem Superabsorber gefüllt, der ähnlich wie bei Wegwerfwindeln Flüssigkeiten aufsaugt und hält; einige Modelle sind mehrmals benutzbar, andere zum Verwenden und Wegwerfen gedacht.
Achtung: Die Verwendung im Stehen ist meist recht einfach, im Sitzen (etwa im Stau) kann es kompliziert werden, vor allem mit Babybauch. Die Handhabung eines mobilen Urinals solltet ihr daher vor der Fahrt einmal üben.
Auch wenn es euch gut geht, solltet ihr als Schwangere möglichst wenig selbst fahren, damit ihr hin und wieder die Sitzposition wechseln könnt und weniger gestresst seid. Bitte mutet euch in diesen besonderen Umständen keine Gewalttouren zu; macht lieber einmal mehr Pause, lasst euren Partner fahren oder verzichtet auf nicht unbedingt nötige Ausflüge, wenn euch das zu sehr anstrengt.
Und auch wenn ihr noch viel Zeit bis zum Entbindungstermin habt: Fahrt ihr eine größere Strecke in den Urlaub, dann recherchiert schon vor Reiseantritt die Adressen einiger Frauenärzte und Krankenhäuser an eurem Urlaubsort. Sollte sich euer Zustand plötzlich verschlechtern oder es treten vorzeitige Wehen auf, könnt ihr dann schnell abchecken lassen, ob mit euch und dem Baby alles in Ordnung ist.
Müsst ihr euren Urlaub wegen Komplikationen in der Schwangerschaft absagen oder abbrechen, zahlen Reiserücktrittsversicherungen nicht in jedem Fall; ein ärztliches Attest müsst ihr auf jeden Fall dann vorlegen, wenn die Schwangerschaft bei Buchung der Reise bereits bekannt war. Vorzeitige Wehen sind aber in jedem Fall ein anerkannter Rücktrittsgrund, hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 224 C 32365/11).
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