Gemeinnützige FamilienstättenDiese Zuschüsse gibt es für euren Familienurlaub
Urlaub mit der ganzen Familie ist etwas sehr Schönes, kostet aber leider auch viel Geld. In vielen Bundesländern könnt ihr Zuschüsse beantragen, wenn ihr euch Urlaub aus finanziellen Gründen nicht leisten könnt.
von KidsAway-Redaktion
Ein gemeinsamer Urlaub tut Familien gut
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Da die Regelungen (natürlich…) in jedem Bundesland anders aussehen und überall andere Träger für die Förderung zuständig sind, stellen wir euch die Vorgaben der einzelnen Bundesländer und die wichtigsten Informationen vor.
Baden-Württemberg
Leider werden hier, in einem der wohlhabendsten Bundesländer, seit 2005 keine Landeszuschüsse mehr für den Familienurlaub zur Verfügung gestellt. Möglichkeiten der Förderung gibt es aber trotzdem! Ist in eurer Familie mindestens ein Elternteil katholisch, könnt ihr einen Aufenthalt in einem Feriendorf des FEW der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. beantragen.
- maximale Förderungsdauer: mind. 7, max. 14 Tage
- Mindestanzahl Kinder: ab drei Kindern jährliche Förderung, ansonsten jedes zweite Jahr
- Einkommensgrenze: monatliches Bruttoeinkommen ohne gesetzliches Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld abzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent, bei Beamten von 15 Prozent – ergibt folgende Grenzen: Zwei-Eltern-Familien mit einem Kind 1.732,50 €, Ein-Eltern-Familien mit einem Kind 1.522,50 €, für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 577,50 €.
- Höhe des Zuschusses: pro Kind und Verpflegungstag (An- und Abreise = 1 Tag) 15 € bzw. 20 € für behinderte Kinder (ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent)
Bayern
Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten Förderungen für Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen. Während der Schulferienzeit könnt ihr auch im restlichen Bundesgebiet Urlaub machen.
- Maximale Förderungsdauer: mind. sechs, max. 14 Tage (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag)
- Mindestanzahl Kinder: ab einem Kind jährliche Förderung
- Einkommensgrenze: jährliches Nettoeinkommen (Summe der pos. Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzügl. 27 Prozent bzw. 22 Prozent für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundeselterngeld – nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) bei Alleinerziehenden mit einem Kind 15.600 €, zusammen lebenden Eltern mit einem Kind 17.400 €, für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 4.800 €.
- Höhe des Zuschusses: pro Kind und Erwachsenem pro Verpflegungstag 13 € (17 Euro für jedes behinderte Kind)
Berlin
Familien mit Hauptwohnsitz in Berlin erhalten Förderungen für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland. Die Förderung gibt es alle zwei Jahre.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens sieben Übernachtungen
- Mindestanzahl Kinder: Zwei-Elternfamilien: zwei Kinder, Alleinerziehende: ein Kind
- Einkommensgrenze: Familiennettoeinkommen aus Nettobezügen aus Arbeitsverhältnissen, Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Rente, Bafög (nicht Darlehen), Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhalt, Ausbildungsbeihilfen, anteiliges Pflegegeld für Pflegekinder, Wohngeld, 13. Gehalt und andere Sonderzuwendungen, abzügl. Nettowarmmiete. Welche Einkommensgrenzen genau gelten, erfahrt ihr direkt beim Deutschen Familienverband Landesverband Berlin.
- Höhe des Zuschusses: pro Person pro Tag von 0,50 € bis 10 €, bei geringem Familieneinkommen sowie für Familien mit sechs oder mehr Angehörigen individuell auch mehr als 10 €. Fahrgeldzuschuss bis zu 35 € pro Person.
Brandenburg
Familien mit Wohnsitz im Land Brandenburg erhalten einmal jährlich Zuschüsse für einen Aufenthalt in Familienferienstätten oder in anderen für eine Familienerholung geeigneten Einrichtungen in Deutschland, Polen oder in Tschechien.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens fünf, maximal 14 Tage (An- und Abreisetag = ein Tag)
- Mindestanzahl Kinder: ab ein Kind
- Einkommensgrenze: Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe der pauschalierten Regelleistung bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (maximal 150 Prozent); maßgeblich sind die jeweils am Jahresanfang gültigen Sätze.
- Höhe des Zuschusses: pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 € und 7,70 € in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens.
Bremen
Einen Zuschuss erhalten Bremer Familien (allerdings nicht Bremerhavener Familien!) mit mindestens zwei Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die an Familienurlauben gemeinnütziger Träger teilnehmen oder eine Erholungsmaßnahme einer anerkannten Familienferienstätte buchen. Die Förderung gibt es alle zwei Jahre.
- Maximale Förderungsdauer: 21 Tage
- Mindestanzahl Kinder: Zwei-Elternfamilien: mindestens zwei Kinder, Alleinerziehende mindestens ein Kind
- Einkommensgrenze: Familieneinkommen aus Nettoeinkünften aus Arbeitsverhältnissen (einschl. Überstd.), Kindergeld, Berufsausbildungshilfe, Renten, Vermietung und Verpachtung, Wohngeld, Lastenzuschuss, Unterhalt und sonst. Einkommen, abzügl. Zahlungen aufgrund gesetzlicher Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt) – Auskünfte über die genaue Einkommensgrenze bekommt ihr bei der Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung. http://www.schnakenberg-stiftung.de/
- Höhe des Zuschusses: 15 € pro Tag und Teilnehmer
Hamburg
Für Familien in Hamburg gibt es leider seit 2011 keine Zuschüsse mehr für den Familienurlaub.
Hessen
Auch in Hessen stehen derzeit keine Fördergelder für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung. Ihr könnt aber bei der örtlichen Verwaltung nachfragen; einzelne Kreise und Gemeinden fördern einkommensschwache Familien aus eigenen Mitteln.
Mecklenburg-Vorpommern
Die bisherige Förderrichtlinie wird hier derzeit überarbeitet. Bei Fragen wendet ihr euch am besten direkt an das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Familienferien werden in vielen Bundesländern gefördert
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Niedersachsen
Familien mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen erhalten Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen von Familienverbänden und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen als Träger, die in Familienferienstätten, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, in vom Träger verantwortlich ausgewählten familiengerechten Einrichtungen oder auf entsprechenden Bauernhöfen/Campingplätzen stattfinden. Die Förderung kann alle zwei Jahre gewährt werden.
- Maximale Förderungsdauer: 7 bis 14 Tage
- Mindestanzahl Kinder: Zwei-Eltern-Familien: mindestens zwei Kinder bzw. mindestens ein behindertes Kind, Alleinerziehende mindestens ein Kind
- Einkommensgrenze: Das nach § 82 SGB XII bereinigte Einkommen darf eine Grenze, die sich nach § 85 SGB XII bemisst, nicht überschreiten, Kindergeld wird dabei nicht berücksichtigt – ausgehend von den seit 1. Januar 2014 geltenden Regelsätzen gilt Folgendes: Haushaltsvorstand bzw. alleinerziehender Elternteil 782 €, zweite Elternteil 274 €, für jedes Kind € 274 Euro. Hinzuzurechnen sind die Aufwendungen für die Unterkunft nach Abzug des Wohngeldes.
- Höhe des Zuschusses: pro Übernachtungstag bis zu 5 € pro Kind bzw. 10 € pro Elternteil; Erhöhung für behinderte Familienmitglieder bis zu 10 € und für Alleinerziehende bis zu 5 €
Nordrhein-Westfalen
Seit 2002 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Ihr könnt allerdings beim örtlichen Jugendamt nachfragen, einzelne Kreise und Kommunen fördern nämlich den Familienurlaub für bedürftige Familien.
Rheinland-Pfalz
Zuschüsse bekommt ihr in diesem Bundesland für Familienferien in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf geeigneten Bauern- und Winzerhöfen in Rheinland Pfalz.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens fünf, maximal 21 Tage (innerhalb von zwei Kalenderjahren max. 21 Tage)
- Mindestanzahl Kinder: mindestens ein Kind
- Einkommensgrenze: Förderstufe A (Regelförderung) 1.073,71 € für Zwei-Eltern-Familien, 86,9,20 € für Alleinerziehende, 306,78 € für jedes Kind. Förderstufe B (für Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen) 818,07 € für Zwei-Eltern-Familien, 613,55 € für Alleinerziehende, 230,08 € für jedes Kind. Als Einkommen gilt das „bereinigte Nettoeinkommen“ (ohne Anrechnung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld – soweit kein Anrechnungsfreibetrag bestimmt wurde – und Betreuungsgeld bis zu insgesamt 300 € pro Monat oder in den Fällen des § 6 S. 2 BEEG zur Hälfte des für das Elterngeld verbleibenden Betrags; das heißt vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialversicherung, gesetzl. vorgeschriebene Versicherungen und Werbungskosten abzusetzen. Bei Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II entfällt der Einkommensnachweis, bei geringen Überschreitungen der Grenze bis maximal 10 Prozent wird der Zuschuss dennoch gewährt, jedoch entsprechend gekürzt.
- Höhe des Zuschusses: pro Tag und Kind 17,90 € bzw. 23,01 € für ein Kind mit einer Behinderung in der Förderstufe A; zusätzlich pro Tag und Elternteil 7,67 € in der Förderstufe B
Saarland
Familien mit Hauptwohnsitz im Saarland können einen Landeszuschuss für ihren Familienurlaub beantragen, wenn dieser in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland stattfindet – dazu zählen auch das spanische Festland und Südtirol – und in eine familienfreundliche Ferienstätte (auch Pensionen, Ferienwohnungen, Hotels, Bauernhöfe etc.) führt. Aber auch Campingplätze werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Eine Förderung könnt ihr hier alle zwei Jahre beantragen.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens 12, maximal 21 Tage (An- und Abreise = je ein Tag)
- Mindestanzahl Kinder: Zwei-Elternfamilien mindestens drei Kinder, Alleinerziehende mindestens zwei Kinder bzw. Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehende mindestens ein behindertes Kind
- Einkommensgrenze: für beide Eltern 1.080 €, für Alleinerziehende 750 €, für jedes Kind 350 €. Die Grenze darf das monatliche Nettoeinkommen (Bruttobezüge abzüglich gesetzlicher Abzüge wie Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherung, zuzüglich sonstiger Einnahmen) aller Familienmitglieder um nicht mehr als 100 € übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 € der einfache sowie bei Überschreitungen von 51 bis 100 € der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird. Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrags von 300 € und Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung wird nicht als Einkommen gerechnet.
- Höhe des Zuschusses: pro Tag für jeden Elternteil 8 €, für das 1. und 2. Kind je 8 €, für das 3. Kind 9 €, ab dem 4. Kind jeweils 10 €; für behinderte Familienangehörige zusätzlich zw. 3 € und 12 € pro Tag (Höchstbetrag dabei: 300 €)
Sachsen
Einen Zuschuss für eure Familienferien könnt ihr in Sachsen für unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, speziell in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland erhalten.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens sieben, maximal 14 Tage (An- und Abreise = ein Aufenthaltstag)
- Mindestanzahl Kinder: ein Kind
- Einkommensgrenze: Die erhöhte Einkommensgrenze gilt, wenn das Familieneinkommen (Bruttoeinkommen ohne gesetzliches Kindergeld, Erziehungsgeld und Mindestbetrag des Elterngeldes) folgende Beträge nicht übersteigt: 650 € für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern, 800 € bei Alleinerziehenden, 400 € für jedes weitere Familienmitglied. Der Zuschuss wird auch einem behinderten Familienmitglied oder einer erwachsenen Begleitperson gewährt. Die niedrige Einkommensgrenze gilt, wenn das Familieneinkommen folgende Beträge nicht übersteigt: 525 € für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern, 700 € bei Alleinerziehenden, 300 € für jedes weitere Familienmitglied.
- Höhe des Zuschusses: bis zu 7,50 € pro Tag und Kind bei der erhöhten Einkommensgrenze, bis zu 7,50 € pro Familienmitglied bei der niedrigen Einkommensgrenze
Sachsen-Anhalt
Seit 2010 werden in Sachsen-Anhalt keine Landeszuschüsse mehr für die Familienerholung gewährt. Ihr könnt euch aber bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) erkundigen, ob ein anderer Träger passende Angebote für eure Familie zur Verfügung stellt. Die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) oder der CVJM Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. bieten Familienferien zwischen drei und zehn Tagen an.
Kontakt: Telefon: 0391 6225023, E-Mail: eaf-sachsen-anhalt@gmx.de
Schleswig-Holstein
Im Jahr 2011 wurde in Schleswig Holstein der individuelle Zuschuss für den Familienurlaub eingestellt.
Thüringen
Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen können einen geförderten Familienurlaub in Anspruch nehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu meldet ihr euch direkt bei der gewünschten Thüringer Ferienstätte an und müsst dann nur einen Verpflegungsanteil in Form eines Teilnehmerbeitrags für den Aufenthalt bezahlen. Die Erholungsangebote umfassen Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme mit Ausflügen, Kinderbetreuung etc.
- Maximale Förderungsdauer: mindestens zwei, maximal sieben bzw. 12 Tage
- Mindestanzahl Kinder: ein Kind
- Einkommensgrenze: Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) oder vergleichbaren Leistungen beziehen oder eine Einschätzung des zuständigen Jugendamts über den Förderbedarf für Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen vorweisen können, sind förderungsberechtigt.
- Höhe des Zuschusses bzw. Kosten: Förderungsberechtigte Familien müssen nur den Verpflegungsanteil im Rahmen des Regelbedarfs nach SGB II in Form eines Teilnehmerbeitrags – 4,20 € pro Tag für Erwachsene, 3,50 € pro Tag für Jugendliche, 3,10 € für Kinder von sechs bis 13 Jahren, 2,70 € Tag für Kinder unter sechs Jahren – sowie die Fahrtkosten bezahlen.
Habt ihr schon einmal Familienurlaub mit Hilfe von Landeszuschüssen gemacht? Was habt ihr dabei erlebt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Flüchtlinge. Wir kommen aus Ägypten. Wir sind in Deutschland seit 3 Jahren. Wir wohnen in Berlin. Wir möchten einen Urlaub in Deutschland machen und neue Stadt in Deutschland kennenlernen, aber wir haben nicht viel Geld. Wir sind Christen und wir sind 4 Personen, 2 Erwachsene und 2 Kinder. Könnten Sie uns helfen? Bitte antworten Sie. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich kann Ihnen empfehlen, mal bei http://www.bag-familienerholung.de vorbei zu schauen. Da findet sich bestimmt etwas für Sie, inklusive Informationen zu Zuschüssen etc. Darüber hinaus kann man auch gut in Jugendherbergen in ganz D Urlaub machen. Die Bedingungen und passende Unterkünfte finden Sie auf http://www.jugendherberge.de
Ich wünsche viel Spaß bei der Urlaubsplanung. 🙂
VLG aus Sachsen
Hallo, zusätzlich zu Sunnys sehr gutem Vorschlag haben wir noch einen weiteren Tipp: Mit einem Zelt können Sie als Familie sehr günstig Urlaub machen, sowohl auf stadtnahen Campingplätzen als auch in der wunderschönen Natur. Rund um Berlin gibt es so viel zu entdecken! Sie könnten sich auch auf dem Couchsurfing-Portal anmelden und bei freiwilligen Gastgebern in ganz Deutschland kostenlos übernachten, oder Ihre Wohnung per Haustausch mit einer anderen Familie für den Urlaub tauschen… Es gibt viele Möglichkeiten, in Deutschland günstig Urlaub zu machen!
Viele Grüße, Jenny