SpartippGemeinnützige Ferienstätten – preiswert und familienfreundlich

Ein „Urlaubsgeld für arme Kinder“ forderte die UNO vor Kurzem. Denn auch Kinder aus benachteiligten Familien sollen sich wie andere Kinder in den Ferien erholen und Spaß haben. Aber ist das nötig? Es gibt doch bereits viele vergünstigte Angebote für Familienferien in Deutschland!

von KidsAway-Redaktion

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Bezahlbare Ferien für alle Familien - das bieten Ferienstätten © Kzenon - Fotolia.com

Bezahlbare Ferien für alle Familien - das bieten Ferienstätten

© Kzenon - Fotolia.com

Jedes Jahr wieder stöhnen Familien über die Kosten eines Urlaubs mit Kindern und tauschen Spartipps aus – wenn man dann noch mit mehr als zwei Kindern oder in den Schulferien reisen will, wird es für einige Eltern schon unerschwinglich.

Klar, zu Hause bleiben kann auch Spaß machen. Aber viele Familien wissen einfach nicht, wie viele gemeinnützige Ferienstätten und Feriendörfer es sich in Deutschland zum Ziel gesetzt haben, genau solchen Familien wie ihnen einen tollen und bezahlbaren Urlaub zu ermöglichen. Wir klären euch deshalb heute mal auf.

 

Ferienstätten – was ist das?

Gemeinnützige Ferienstätten sind Häuser in der Trägerschaft von Wohlfahrtsvereinen, der Kirchen, des DRK oder von Umweltschutzorganisationen. Man findet solche Ferienhäuser, Feriendörfer oder Familienbildungsstätten im ganzen Land, meist in toller Lage – direkt am Strand in Rerik, mitten im Harz oder idyllisch am Alpenrand. Hier findet jede Familie etwas für ihre Ansprüche, vom Hotelzimmer mit Vollpension bis zur Ferienwohnung mit Selbstversorgung.

Die gemeinnützigen Ferienstätten sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und daher zum einen besonders günstig, zum anderen können sie auf großes Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter zurückgreifen. Das alles kommt den Feriengästen zugute – das Angebot der Ferienstätten ist enorm vielseitig und auf Familien maßgeschneidert, wobei keine zusätzlichen Kosten über den Übernachtungspreis hinaus anfallen.

Auch Preisanpassungen je nach Saison gibt es nicht – eine tolle Nachricht für Eltern mit Schulkind!

 

Wer kann in Ferienstätten urlauben?

Die Caritas-Familienferienstätte "St. Heinrich und Kunigunde" ist barrierefrei © Caritas

Die Caritas-Familienferienstätte "St. Heinrich und Kunigunde" ist barrierefrei

© Caritas

Einige gemeinnützige Ferienhäuser werden darüber hinaus mit staatlichen Mitteln gefördert. Familien mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Eltern von Kindern mit Behinderungen oder mit pflegebedürftigen Angehörigen erhalten dann eine zusätzliche Ermäßigung (siehe weiter unten im Artikel).

Aber auch Familien, die keine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen, können in Häusern der Familienerholung mit ihren Kindern Urlaub machen. Sie müssen allenfalls damit rechnen, zu den begehrten Schulferienterminen keinen Platz zu bekommen, weil dann vorrangig Familien mit besonderen Belastungen aufgenommen werden.

Außerhalb der Schulferien können auch Großeltern mit Enkeln, allein Reisende, kinderlose Paare jeden Alters und Gruppen wie Schulklassen oder Vereine in den Ferienstätten Urlaub machen – so oft und so lange sie wollen. Und selbstverständlich heißen Ferienstätten von kirchlichen Trägern jede Familie willkommen, ganz unabhängig von ihrer Glaubensrichtung. Die einzige Einschränkung: Hunde sind in der Regel nicht willkommen, aus Rücksicht auf Allergiker.

ErfahrungsberichtMehr als 100 Ferienstätten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAGFE) ist ein Zusammenschluss von Ferienstätten evangelischer und katholischer Träger, der Arbeiterwohlfahrt, des DRK, der Naturfreunde und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Auf www.urlaub-mit-der-familie.de/ findet ihr alle wichtigen Informationen gut aufbereitet sowie ein Verzeichnis samt Buchungsformular für über 100 deutsche Ferienstätten.

 

Was bieten Ferienstätten?

Die Familienferienstätte Michaelshof liegt im Biosphärenreservat Hessische Rhön © Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung

Die Familienferienstätte Michaelshof liegt im Biosphärenreservat Hessische Rhön

© Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung

Die Ausstattung von Familienferienstätten kann sich durchaus sehen lassen: Es wird ständig renoviert und ausgebaut, vielfältige Freizeitangebote für jedes Interesse, Spielzeug und eine pädagogisch professionelle Kinderbetreuung sind fast überall vorhanden. Da viele sehr ruhig und inmitten der Natur liegen, gibt es mitunter keine Anbindung durch Bus oder Bahn, was für Familien ohne Auto problematisch werden könnte.

Speziell Familien können sich hier wie im Vier-Sterne-Hotel fühlen: Für Kinder bis drei Jahre stehen Kinderbetten im Zimmer der Eltern zur Verfügung, danach können Familien wählen zwischen Doppel- und Familienzimmern, Familienapartments oder gleich einem Ferienhaus. Wird es in den eigenen vier Wänden zu eng, kann man sich in Gemeinschaftsräumen aufhalten, die für die verschiedenen Altersgruppen und Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Eine Besonderheit der Familienferienstätten sind die vielfältigen Bildungsangebote für Familien: In erholter Stimmung und mit gut betreuten Kindern können sich Eltern in Erziehungs- und Ernährungsfragen oder dem Umgang mit Medien weiterbilden oder auch gemeinsam mit ihren Kindern und anderen Urlaubern Sport machen und die Natur erleben.

Eltern mit Baby und Kleinkind freuen sich besonders über Babypakete mit Flaschenwärmer, Babywanne, Wickelauflage, Windeleimer und Töpfchen. Eine Möglichkeit zum Wäschewaschen und -trocknen oder einen Wäscheservice gibt es immer, ebenso wie Spielmöglichkeiten drinnen und draußen, große Sport- und Freizeitflächen, einen Kinderspielplatz und in einzelnen Häusern auch Spezialangebote wie etwa Klettergärten oder Schwimmbecken.

 

Und was kostet das?

Gemeinnützige Familienferienstätten sind sowieso schon vergleichsweise günstig, da sie steuerbefreit sind. Es gibt keine Preiszuschläge in der Hochsaison oder zu Ferienzeiten, die Preise für Kinder und Jugendliche sind mehrfach gestaffelt, Kleinkinder bis drei oder sogar bis fünf Jahre sind kostenlos und für Zusatzangebote werden ebenfalls familienfreundliche Preise erhoben.

Darüber hinaus wendet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung speziell an Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen und bietet diesen extra vergünstigte Preise an. Wie hoch euer Familieneinkommen sein darf, damit ihr in den Genuss dieser Vergünstigung kommt, könnt ihr mit diesem Rechner herausfinden.

ErfahrungsberichtPreisbeispiel

In der Familienferienstätte St. Ursula in Graal Müritz an der Ostsee zahlt eine Familie mit drei Kindern, die zwischen einem und 12 Jahre alt sind, im Apartment (Doppelzimmer plus ein Dreibettzimmer) für eine Woche mit Halbpension während der Sommerferien 980 Euro (mit Ermäßigung wären es nur noch 882 Euro).

Im „Haus Immenreuth“ im Fichtelgebirge zahlt dieselbe Familie für eine Woche nur 1.100,75 Euro (mit Ermäßigung 983,85 Euro).

 

Welche Zuschüsse gibt es?

Neun der 16 deutschen Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,  Saarland, Sachsen und Thüringen) gewähren „Zuschüsse zur Familienerholung“ für Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viel dabei gezahlt wird, legt jedes Bundesland selbst fest.

Ob ihr einen Anspruch auf einen Zuschuss habt, solltet ihr unbedingt mehrere Wochen vor Reiseantritt klären. Dazu müsst ihr in dem Bundesland, in dem ihr euren ständigen Wohnsitz habt, einen Antrag stellen; in den meisten Ländern werden diese Anträge von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene bearbeitet, manchmal auch vom örtlichen Jugend- oder Bezirksamt oder direkt vom jeweiligen Träger einer Familienstätte. Eine Übersicht findet ihr hier.

Einen Rechtsanspruch auf einen Individualzuschuss gibt es nicht, ihr könnt also nicht sicher sein, dass euer Antrag bewilligt wird – auch nicht, wenn ihr alle geforderten Kriterien einhaltet. Oft sind Fördermittel nur in begrenzter Höhe im Etat vorgesehen und irgendwann vergeben. Daher sollten Zuschüsse so früh im Jahr wie möglich beantragt werden. Erst, wenn ihr den Bewilligungsbescheid erhaltet, könnt ihr euch freuen.

ErfahrungsberichtZuschuss am Beispiel Bayern

Das Land Bayern fördert zum Beispiel jährlich einen Aufenthalt in einer Familienstätte mit einer Länge zwischen sechs und 14 Tagen, nur gemeinsame Aufenthalte der sorgeberechtigten Eltern mit ihren Kindern und nur Aufenthalte in ausgewählten Einrichtungen in Bayern (während der Schulferien auch in anderen Bundesländern). Bedingung ist außerdem die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- oder Familienbildung während des Urlaubsaufenthalts. Die Einkommensgrenze einer vierköpfigen Familie liegt bei einem Jahresnettoeinkommen von 22.200 Euro.

Der Zuschuss beträgt dann 13 Euro pro Tag und Person für alle mitreisenden Familienmitglieder; behinderte Kinder erhalten 17 Euro pro Tag.

 

Neben den Bundesländern mit ihren Individualzuschüssen könnt ihr euch auch bei kirchlichen oder kommunalen Trägern nach Zuschüssen erkundigen. Einige Träger haben auch einen eigenen Sozialfonds oder erhalten Spenden, mit denen sie Familien in besonders schwierigen Situationen finanziell unterstützen können. Nachfragen kostet nichts!

 

Wo kann man Urlaub in einer Ferienstätte buchen?

Hinter der Familienferienstätte "St. Ursula" in Graal-Müritz wartet der breite Ostseestrand © Caritas Mecklenburg

Hinter der Familienferienstätte "St. Ursula" in Graal-Müritz wartet der breite Ostseestrand

© Caritas Mecklenburg

Gemeinnützige Anbieter für Familienferien sind unter anderem der Katholische Arbeitskreis für Familien-Erholung, die Evangelische Familienerholung, das Kolping Familienwerk, der Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband, das Deutsche Jugendherbergswerk oder das Deutsche Erholungswerk. Aber auch die Naturfreunde oder der Paritätische Wohlfahrtsverband sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung vertreten.

Der Katalog der BAGFE stellt jedes Jahr über 100 gemeinnützige Einrichtungen und Kolping-Ferienstätten vor. Den neuen Katalog für 2013 und 2014 könnt ihr als PDF-Datei  (13 MB) herunterladen oder online durchblättern. Gegen Porto kann er auch in Papierform bestellt werden.

Noch einfacher ist die Buchung über das Buchungsportal der BAGFE, in dem über 70 der 120 Familienferienstätten vertreten sind. Hier kann man sich über jedes Haus im Detail informieren und Verfügbarkeitsanfragen stellen – auch an mehrere Häuser gleichzeitig.

 

Habt ihr schon mal in einer gemeinnützigen Ferienstätte Urlaub gemacht? Erzählt uns von euren Erfahrungen!

 


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