Gesundheit auf ReisenReisen mit Kindern und U-Untersuchungen – das müsst ihr wissen
Wozu gibt es die U-Untersuchungen, was passiert da und vor allem: Müssen wir da hin? Wir klären euch über die wichtigsten Fakten auf und geben Entwarnung für langzeitreisenden Familien.
von KidsAway-Redaktion

Vom Anfang bis ins Jugendalter: die U-Untersuchungen sind eine gute Sache
© Pixabay
Aber sind diese Untersuchungen für Kinder wirklich verpflichtend? Und was bedeutet das für die Reiseplanung von Familien?
Die U-Untersuchungen: eine gute Sache!
U-Untersuchungen sind als Kindervorsorgeuntersuchungen seit den 1970er-Jahren im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Jedes Neugeborene erhält spätestens beim Verlassen der Klinik sein „Gelbes Heft“ mit den Terminen für alle zukünftigen U-Untersuchungen, in das der Kinderarzt alle Untersuchungsergebnisse einträgt.
Der Zweck dieser Untersuchungen ist ganz einfach: Häufige Erkrankungen und Fehlentwicklungen sollen rechtzeitig erkannt werden, so dass man sie effektiv behandeln kann. Mit Bluttests und anderen Untersuchungen testet man von Geburt an auf Krankheiten wie Mukoviszidose, Zöliakie oder Hörstörungen.
Die Beobachtung der körperlichen und geistigen Entwicklung eines Kindes über viele Jahre erlaubt es Kinderärzten außerdem, Entwicklungsverzögerungen und -störungen besser zu erkennen. Oft kann durch eine rechtzeitig eingeleitete Therapie viel mehr erreicht werden als durch nachträgliches „Ausbessern“.
Auf der anderen Seite sollen Kinderärzte seit einigen Jahren verstärkt bei den U-Untersuchungen darauf achten, ob ein Kind von seinen Eltern vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird.
Dieses Angebot des Staates an alle Eltern ist weltweit einzigartig; kein anderes Land bietet kostenlose Kindervorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis ins Jugendalter an. Leute, darüber können wir wirklich froh sein!
Das ist ab 2016 neu bei den U-Untersuchungen
Zum 1. September 2016 sind die U-Untersuchungen gründlich überarbeitet worden. Das Gelbe Heft informiert nun genauer zum Inhalt der einzelnen Untersuchungen. Anhand einer herausnehmbaren Teilnahmekarte können Eltern gegenüber dem Kindergarten oder anderen Stellen belegen, dass ihr Kind an allen U-Untersuchungen teilgenommen hat (und zwar datenschutzkonform, denn die Untersuchungsergebnisse sind hier nicht vermerkt).
Auch inhaltlich verändert sich einiges bei den U-Untersuchungen: Es gibt jetzt zum Beispiel ein Mukoviszidose-Screening für Neugeborene und neu standardisierte Hör- und Sehtests. Zugleich wird eine Impfberatung verpflichtend. Außerdem sollen die Ärzte verstärkt darauf achten, wie die Beziehung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Schließlich werden drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen eingeführt: U10 und U11 schließen die große Lücke zwischen U9 und J1 und sollen vor allem dabei helfen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen zu erkennen und die Jugendlichen zu Ernährungs- und Suchtproblemen zu beraten. Dazu kommt noch die J2 vor dem Übergang ins Erwachsenenalter, bei der die Gelegenheit zur Sexualberatung, zur Erkennung von Haltungsstörungen oder zur Diabetes-Vorsorge besteht.
Da noch nicht alle Krankenkassen diese neuen Untersuchungen übernehmen, werden sie bis auf weiteres in einem grünen Checkheft dokumentiert.
Euer Gelbes Heft könnt ihr behalten, wenn euer Kind schon die U6 absolviert hat; ab der U7 werden dann neue Seiten eingelegt. Eltern jüngerer Kinder bekommen beim Kinderarzt ein neues Gelbes Heft, wenn sie das nächste Mal dort sind.
Seite 1/4vorÜbersicht zu diesem Artikel
- Seite 1: Reisen mit Kindern und U-Untersuchungen – das müsst ihr wissen
- Seite 2: Das sind die elf U-Untersuchungen
- Seite 3: Streitfrage: Sind U-Untersuchungen Pflicht?
- Seite 4: U-Untersuchungen auf Reisen
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