Reiserecht beim FliegenFlug annulliert, verspätet oder verpasst – was tun?

Eine Flugreise ist für Eltern und Kinder schon an sich aufregend. Noch mehr Aufregung gibt es aber, wenn etwas nicht klappt. Was ihr tun könnt und was ihr fordern dürft, wenn euer Flieger in den Urlaub gestrichen wird, Verspätung hat oder ihr ihn verpasst.

von KidsAway-Redaktion


Ärger zum Urlaubsbeginn: Flug annulliert © sablin - Fotolia.com

Ärger zum Urlaubsbeginn: Flug annulliert

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Ausgerechnet in der Ferienzeit kommen immer wieder Meldungen über Streiks des Boden- oder Kabinenpersonals; dann müssen hunderte Passagiere auf ihre Flüge warten oder ganz verzichten. Charterflieger für Pauschalreisen verschieben oder streichen ihre Flüge ebenfalls gern und oft. Und schließlich passiert es selbst den gründlichsten Planern, dass der Zug zum Flughafen Verspätung hat oder man trotz größter Eile zu spät am Check-in-Schalter steht.

Dann ist guter Rat teuer: Was ist zu tun, welche Ansprüche habt ihr und wie überbrückt ihr am besten mit euren Kindern die Wartezeit am Flughafen, bis der nächste freie Flieger geht?

 

Fall 1: Flug annulliert, verschoben oder verspätet

Mit der Buchung eurer Flugtickets schließt ihr einen Vertrag mit der Airline ab, in dem ihr euch zur Zahlung verpflichtet und die Airline im Gegenzug dazu, den Flug auf der festgelegten Route, zur festgelegten Zeit durchzuführen und euch mitzunehmen – sofern ihr rechtzeitig eingecheckt habt (dazu weiter unten).

Alle Linienflieger sind gesetzlich verpflichtet, ihre Passagiere nach einem festen Flugplan zu befördern, egal ob die Maschinen ausgelastet sind oder nicht. Flüge werden hier nur dann gestrichen oder auf andere Abflugzeiten geschoben, wenn etwas nicht stimmt: entweder das Personal streikt oder es gibt technische oder natürliche Hindernisse, die den pünktlichen Abflug unmöglich machen. Besonders im Winter machen vereiste Landebahnen oder Triebwerke oft einen Strich durch die Flugpläne.

Bei Billig- und Charterfliegern sieht es ein wenig anders aus, da diese nicht den Vorschriften der internationalen Luftfahrt-Organisation IATA unterliegen. Ist eine Maschine nicht voll ausgebucht oder hat eine Pauschalreise zu wenige Käufer gefunden, kann es hier durchaus passieren, dass Flüge auf andere Termine oder an andere Flughäfen verlegt oder auch ganz gestrichen werden. Weil die Billig-Airlines überall sparen, wo es geht, stehen Passagiere dann oft dumm da, weil nicht schnell genug passender Ersatz beschafft werden kann. Und wenn es um Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen geht, braucht ihr hier einen besonders langen Atem und viel Durchsetzungsvermögen.

 

TippDie EU-Fluggastrechteverordung gilt nicht nur für Linienflieger, sondern auch für Billig-Airlines und Charterflüge. Habt ihr eine Pauschalreise gebucht, müsst ihr euch bei Verspätungen oder Flugstreichungen nicht an den Reiseveranstalter, sondern an die durchführende Airline wenden. Welche das genau ist, steht auf eurem E-Ticket.

 

Was müsst ihr tun?

Wird euer Flug höchstens zwei Wochen vor dem Abflugtermin gestrichen oder auf einen anderen Termin verschoben, müsst ihr euch zunächst entscheiden: Wollt ihr trotzdem an euer Urlaubsziel befördert werden oder verzichtet ihr auf die Reise, wenn der gebuchte Flieger nicht zur Verfügung steht? (Wenn es hier um den Rückflug geht, erübrigt sich diese Frage natürlich.)

Linienfluggesellschaften sind verpflichtet, euch zu befördern; die Airline wird euch daher ein alternatives Angebot machen, um euch ohne Aufpreis an euer Reiseziel zu bringen. Das kann ein Flug zu einem späteren Zeitpunkt, von einem anderen Flughafen, über eine andere Route oder auch die Beförderung mit einem alternativen Verkehrsmittel (meist dem Zug) sein.

In der Regel werdet ihr auf den nächsten Flug der Fluggesellschaft (oder einem ihrer Partner, wenn sie in einer Flug-Allianz wie Star Alliance ist) umgebucht, in dem freie Plätze sind. Auch wenn ihr Tickets zu einem günstigen Tarif gebucht habt, der keine Umbuchungen erlaubt, steht euch das zu. Wenn am selben Tag keine Maschine mehr abfliegt oder kein Platz mehr frei ist, werdet ihr auf Kosten der Airline in einem Hotel untergebracht. (Die Taxikosten für die Fahrt zu diesem Hotel zahlt natürlich auch die Fluggesellschaft.)

Wichtig für Familien: Ihr seid nicht verpflichtet, das alternative Angebot der Airline anzunehmen, wenn es für euch zu große Umstände macht. Besonders mit Kleinkindern und viel Gepäck ist es schwierig bis unzumutbar, statt einer Direktverbindung nun mit drei Umstiegen und viel Wartezeit, vielleicht noch über Nacht, ans Reiseziel zu kommen. Bekommt ihr kein Angebot mit „zufriedenstellenden Bedingungen“, dürft ihr eure Tickets kostenfrei stornieren lassen.

Ist euer Flug verspätet, gilt prinzipiell dasselbe: Ihr habt zunächst Anspruch auf kostenlose Umbuchung. Dauert die Wartezeit länger, werdet ihr von der Airline mit Essen und Getränken versorgt, unter Umständen habt ihr auch Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Ab fünf Stunden Verspätung könnt ihr von der Airline verlangen, euren Flug zu stornieren – wobei ihr den Flugpreis komplett erstattet bekommt.

 

Tipp Anschlussflug verpasst?

Habt ihr wegen der Verspätung oder Annullierung eures ersten Teilfluges den Anschluss an den nächsten verpasst, ist die Airline ebenfalls verpflichtet, euch kostenfrei umzubuchen. Passiert das auf dem Hinflug, könnt ihr euch auf Wunsch auch kostenlos zu eurem Heimatflughafen zurückfliegen lassen.

 

Findet euer Flug nicht wie angekündigt statt und ihr seid im Vorfeld nicht von der Airline informiert worden, dann lasst euch die Annullierung oder Verspätung am Schalter eurer Airline bestätigen. Zwar können heutzutage anhand der Buchungsnummern der E-Tickets alle Vorgänge im Flugverkehr elektronisch nachvollzogen werden, aber sicher ist sicher.

Wichtig: Fällt ein Flug wegen höherer Gewalt aus – das sind Ereignisse wie Streiks, ein Vulkanausbruch oder eine Kältewelle –, entlässt das die Airlines nicht aus ihrer Pflicht, euch an euer Reiseziel zu befördern. Bucht also nicht auf eigene Faust Zugtickets oder Mietwagen, wenn euer Flug wegen Streik oder einer Kältewelle ausfällt, sondern wendet euch immer zuerst an eure Airline.

 

Was steht euch zu?

Prinzipiell steht euch bei Streichung eines Fluges (sogenannte Annullierung) ein pauschaler Ausgleichsanspruch zu – unter der Bedingung, dass ihr nicht rechtzeitig, das heißt bis zu zwei Wochen vor Abflug, über die Streichung eures Fluges informiert wurdet.

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs hängt von zwei Faktoren ab: der Länge des Fluges und der Abweichung eines eventuellen Ersatz-Beförderungsangebots der Airline von eurer ursprünglichen Abflug- und Ankunftszeit. Ihr erhaltet ab 125 Euro bei Flügen innerhalb der EU unter 1.500 km, bei denen ihr mit dem Ersatzangebot bis zu zwei Stunden verspätet ankommt, und bis zu 600 Euro bei weltweiten Flugzielen, die über 3.500 km entfernt sind und die ihr mehr als vier Stunden später erreicht.

Wichtig: Es ist egal, wie teuer euer Ticket war, der Ausgleichsanspruch ist eine pauschale Leistung der Airline. Viele Fluggesellschaften versuchen, die Ausgleichsleistung in Form eines Reisegutscheins zu leisten; das dürfen sie aber nur, wenn ihr damit ausdrücklich einverstanden seid. Grundsätzlich seid ihr berechtigt, die Zahlung in Geldform zu bekommen.

Ist der Flug verspätet, gelten prinzipiell dieselben Regeln: Verspätungen ab drei Stunden ziehen pauschale Ausgleichsansprüche nach sich.

 

TippAußergewöhnliche Umstände?

In zahlreichen Gerichtsverfahren versuchen Airlines, sich mit „außergewöhnlichen Umständen“ aus der Pflicht zu pauschalen Ausgleichsleistungen und weitergehenden Schadensersatzansprüchen herauszureden. Diese außergewöhnlichen Umstände, auch bekannt als „höhere Gewalt“, sind jedoch nur dann gegeben, wenn die Airline völlig schuldlos an der Verhinderung des Fluges ist. Fälle, auf die das zutrifft, sind etwa Streiks, schlechtes Wetter oder Sicherheitsrisiken am Reiseziel.

Technische Defekte hingegen sind, auch wenn sie bei regelmäßiger Wartung auftreten, prinzipiell vorhersehbar und fallen daher nicht unter die Rubrik „außergewöhnliche Umstände“.


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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Karl Schafranek

    Das passiert mir gerade eben. Ich sitze in Madrid am Flughafen seit gestern Abend fest. Abflug sollte heute morgen gegen 8 h sein. Dan hieß es, Flugzeug defekt! Kann passieren, doch leider hat man bei der Norwegian Air große Probleme, einen Ersatzflieger zu bekommen. Evtl. können wir um 22 h fliegen, ist aber noch nicht sicher. Das heißt, wenn es klappt, bin ich um 4 h morgens in HEL, habe aber keinen Anschluß um nach Hause zu kommen. Also quasi noch eine Nacht um die Ohren hauen. Mit denen fliege ich garantiert nicht mehr, lieber zahle ich einen höheren Preis.

    Antworten | 11. September 2015

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