Reiserecht beim FliegenFlugausfall im Familienurlaub? So kommt ihr zu eurer Entschädigung!

Ein Szenario, was sich eigentlich niemand wünscht, ist ein Flugausfall. Doch keine Sorge, denn die EU-Verordnung EG 261 hat zum Glück umfassende Entschädigungsrechte in so einem Fall festgelegt. Alles was ihr dazu wissen müsst, verraten wir euch hier.

von KidsAway Redaktion

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Flugausfall Entschädigung

Was gibt es Schöneres als mit Kind und Kegel zu wegzufliegen? Egal, ob um den Kopf freizubekommen und zu entspannen oder um neue Orte und Kulturen zu entdecken – wertvolle Zeit mit der ganzen Familie ist einfach immer eine (Flug-)Reise wert. Ein Szenario, was sich dabei jedoch sicherlich niemand wünscht, ist ein Flugausfall. Doch keine Sorge, denn die EU-Verordnung EG 261 hat zum Glück umfassende Entschädigungsrechte für einen solchen Fall festgelegt. Ihr müsst dieses Recht im Falle des Falles also „nur“ noch durchsetzen. Alles was ihr dazu wissen müsst, verraten wir euch in diesem Artikel.

Diese Rechte stehen euch bei einem Flugausfall zu

Sollte euer Flug einmal komplett ausfallen, dann steht euch neben der Erstattung des kompletten Flugpreises auch eine Entschädigung für die verlorene Zeit zu. Diese Entschädigung variiert je nach Start- bzw. Zielort und nach Länge des Fluges. Laut der EU-Verordnung EG 261 erhaltet ihr:

  • 250 EUR bei Flugausfällen innerhalb der EU bis 1500 Kilometer
  • 400 EUR bei Flugausfällen innerhalb der EU über 1500 Kilometer
  • 400 EUR bei Flugausfällen mit Start- oder Endziel außerhalb der EU zwischen 1500 bis 3500 Kilometern
  • 600 EUR bei Flugausfällen mit Start- oder Endziel außerhalb der EU über 3500 Kilometer

Diese Entschädigungen gelten allerdings nur dann, wenn euch die Airline entweder keine Umbuchung anbietet oder ihr diese nicht akzeptiert. Nehmt ihr ein Angebot der Airline für eine Umbuchung an, dann halbiert sich die Entschädigungssumme in der Regel.

Neben der Entschädigung für Flugpreis und Zeitverlust stehen euch bei einem Flugausfall außerdem noch folgende Zusatzleistungen zu:

  • Die Airline ist dazu verpflichtet euch den frühestmöglichen Alternativtransport zum Zielort anzubieten
  • Während der Wartezeit auf euren neuen Flug habt ihr ein Recht auf ausreichende Mahlzeiten, Erfrischungen sowie den Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon oder E-Mail
  • Falls sich euer Aufenthalt bis zum nächsten Tag hinzieht, muss die Fluggesellschaft euch außerdem ein Hotelzimmer stellen sowie für euren Transport vom und zum Flughafen aufkommen

Welche Flugausfälle sind von der Regel umfasst?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Entschädigung bei einem Flugausfall ist, dass der Flug entweder in der Europäischen Union startet oder endet (oder beides).

In gewissen Fällen hat die Fluggesellschaft allerdings das Recht, euch auf einen anderen Flug umzubuchen ohne euch eine Entschädigung zahlen zu müssen. Hier können wir drei verschiedene Fälle unterscheiden:

  1. die Ankündigung über den Flugausfall erfolgt mehr als 14 Tage vor dem Flugantritt
  2. die Ankündigung erfolgt zwischen 7 bis 13 Tagen vor dem Flugantritt und der Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug bzw. landet weniger als 4 Stunden später
  3. die Ankündigung erfolgt weniger als 7 Tage vor dem Flugantritt und der Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug bzw. kommt weniger als 2 Stunden später am Zielort an

Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung bzw. den Flugausfall verantwortlich sein, z.B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung.

Sind Naturereignisse, Streiks und Ähnliches auch davon betroffen?

Euer Entschädigungsanspruch für einen Flugausfall greift wie gesagt grundsätzlich nur, wenn die Airline den Ausfall selbst zu verantworten hat. Für außergewöhnliche Umstände wie

  • Naturereignisse, wie sehr widrige Wetterverhältnisse oder Blitzeinschläge
  • Streiks
  • medizinische Notfälle
  • Einschränkungen bei der Flugsicherung
  • plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars
  • Sabotageakte
  • politische Unruhen und Terroranschläge

ist die Airline also nicht zu einer Entschädigung verpflichtet.

Es kann allerdings vorkommen, dass die Airline als Grund für eine Flugannullierung etwas Schwammiges wie “technische Schwierigkeiten” oder “betriebliche Umstände” angibt. Diese zählen wohlgemerkt nicht zu den “außergewöhnlichen Umständen” und sind daher von der EG 261 mit umfasst.

Diesen Umstand hat der Europäische Gerichtshof übrigens inzwischen bereits mehrfach festgestellt. Es ist also umso wichtiger, bei der Airline nach dem genauen Grund des Annullierung bzw. den Flugausfall zu fragen.

So geht ihr im Fall eines Flugausfalls vor

Wie ihr bereits gesehen habt, ist der Entschädigungsanspruch bei einem Flugausfall heutzutage recht umfassend geregelt. Allerdings machen es die Fluggesellschaften euch im Zweifel nicht gerade leicht, eure Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Oft bauen die Airlines nämlich recht hohe bürokratische Hürden auf oder versuchen, euch mit Gutscheinen oder Ähnlichem abzuspeisen. Manchmal lehnen sie berechtigte Ansprüche auch einfach ohne Begründung ab. Kurz gesagt: die Airlines bauen oft noch darauf, dass ihr die Regeln nicht genau genug kennt und versuchen, eine Entschädigung wenn möglich zu umgehen.

Deshalb empfehlen wir euch grundsätzlich folgendermaßen vorzugehen, wenn ihr von einem Flugausfall betroffen seid:

  1. sammelt zunächst alle relevanten Belege
  2. verzichtet nicht auf eure Rechte, indem ihr irgendein Formular unterzeichnet
  3. macht euer Recht auf Entschädigung mithilfe eines spezialisierten Dienstleisters geltend

Wichtig ist zunächst, dass ihr so viele „Beweise“ wie möglich sammelt: Fragt deshalb – wie oben bereits beschrieben – am Flughafen nach den konkreten Gründen für den Flugausfall und lasst euch die Annullierung sowie auch den Grund schriftlich bestätigen. Sammelt außerdem jede Quittung für Kosten, die euch durch den Flugausfall entstanden sind und hebt eure Bordkarten auf.

Darüber hinaus solltet ihr auf keinen Fall irgendwelche Formulare unterschreiben, denn das könnte dazu führen, dass ihr auf euer Recht auf Entschädigung wegen des Flugausfalls verzichtet.

Für die anschließende Durchsetzung eures Rechts auf Entschädigung bei Flugausfall nutzt ihr am besten einen auf die Durchsetung von Erstattungsansprüchen spezialisierten Dienstleister wie z.B. Airhelp. Dies bietet euch in Relation zu einer eigenen Geltendmachung eures Entschädigungsanspruchs folgende Vorteile:

  • Die Dienstleister sind darauf spezialisiert, die Rechte von Fluggästen durchzusetzen, die von Flugausfällen oder Verspätungen betroffen sind und kennen deshalb die rechtlichen Grundlagen ganz genau
  • In der Regel bekommt ihr direkt eine kostenlose Ersteinschätzung eures Falls
  • Bei Aussicht auf Erfolg müsst ihr dann nur noch alle mit dem Flugausfall zusammenhängenden Belege, wie Flugtickets und Rechnungen über die aus der Annullierung entstandenen Kosten, in digitaler Form einreichen. Den Rest übernimmt der Dienstleister… das heißt ihr habt quasi keinen Zeitaufwand bzw. müsst euch nicht mit Gesetzestexten, Call-Centern, Rechtsabteilungen etc. auseinandersetzen
  • Die Gebühr bzw. die Provision des Dienstleisters ist – jedenfalls aus unserer Sicht – in der Regel im Vergleich zur erzielten Entschädigung (und zur erzielten Zeitersparnis) sehr niedrig
  • Die Erstattung kommt in der Regel recht schnell. Je nach Anbieter wird sogar eine Garantieüberweisung in festgelegter Höhe innerhalb von 2 Tagen angeboten (sofern ihr bereit seid, eine etwas höhere Provision zu zahlen)

Das Einreichen eurer Forderungen über eine solche Plattform bietet euch aus unserer Sicht deshalb den einfachsten und effektivsten Weg, um an eure Erstattung zu gelangen.

Fazit

Auch wenn sich natürlich niemand einen Flugausfall im Familienurlaub wünscht… es kann jeden von uns einmal treffen. Tritt der Fall einmal ein, ist es hilfreich zu wissen, dass es ein umfassendes Recht auf Entschädigung gibt, das ihr mithilfe eines externen Dienstleistern wie Airhelp einfach und schnell durchsetzen könnt.

Alles was ihr dafür tun müsst, ist die entsprechenden Belege zu sammeln und entsprechend beim Dienstleister einzureichen.

Viele weitere nützliche Tipps zum Thema „Fliegen mit Kindern“ gibt es hier.


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