ErfahrungsberichtUpdate: Allein mit Kind nach Brasilien: Welche Dokumente sind notwendig – und für wen?
Was ist zu beachten, wenn ein Elternteil allein mit Baby oder Kleinkind nach Brasilien reisen möchte? Welche Dokumente sind notwendig, wenn man ohne den anderen Elternteil mit dem Kind verreist? Und: Wo bekommen Eltern von kleinen Kindern die richtigen Informationen?
von KidsAway-Redaktion

Kind am weißen Sandstrand der Copacabana
© KidsAway
Pauls Großtante wohnt in Rio de Janeiro, auch seine heißgeliebte Oma ist gerade dort zu Gast. Ein guter Anlass, die beiden in Brasilien zu besuchen und etwas Zeit mit ihnen zu verbringen. Paul soll zusammen mit seinem Papa dorthin reisen. Seine Mama bleibt zu Hause. Wir alle sind schon ganz aufgeregt: Mit British Airways soll es über London direkt nach Rio de Janeiro gehen. Der Flug ist schon gebucht. Und nun, eine Woche vor der Abreise, fragen wir uns, ob Paul neben einem gültigen Kinderreisepass auch noch weitere Einreisedokumente benötigt?
Welche Dokumente werden von Alleinreisenden mit Kind für die Ein- und Ausreise nach Brasilien verlangt?
Die Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amtes geben dazu recht gründlich Auskunft – Brasilien stellt nämlich international insofern eine Ausnahme dar, dass es sehr strenge Ein- und Ausreisevorschriften für Minderjährige mit brasilianischer Staatsbürgerschaft macht.
Das bedeutet: Reisende mit deutscher (oder einer anderen) Staatsbürgerschaft müssen für die Einreise wie gehabt einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass bzw. einen Kinderreisepass vorlegen. Seit Oktober 2012 ist für geschäftliche oder touristische Aufenthalte in Brasilien von maximal drei Monaten innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums auch kein Visum mehr nötig. Paul benötigt für die Einreise nach Brasilien also zunächst nur seinen Kinderreisepass.
Anders sieht es aus, wenn man als Einreisender die brasilianische oder auch eine deutsch-brasilianische Staatsangehörigkeit hat: Dann treten die strengen Einreisebestimmungen für brasilianische Minderjährige in Kraft. Diese verlangen „eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten“, falls das Kind ganz allein oder etwa mit seinen Großeltern reist. Die Einverständniserklärung muss darüber hinaus amtlich beglaubigt sein – dies übernimmt entweder ein brasilianischer Konsularbeamter einer brasilianischen Auslandsvertretung (wir haben unten die entsprechenden Adressen aufgelistet) oder ein brasilianisches Notariat („Cartório“). Fotos des Kindes sind seit 2012 nicht mehr nötig.
Das Formular, das man auf der Website der brasilianischen Botschaft herunterladen kann, muss zweimal ausgefüllt werden: Das Original wird bei der Ausreise aus Brasilien gemeinsam mit einer Kopie des Reisepasses des Kindes der brasilianischen Bundespolizei übergeben, die andere Ausfertigung verbleibt beim Kind.
Was noch beachtet werden muss: Haben die Eltern des brasilianischen Kindes einen brasilianischen RNE-Ausweis („Carteira de Registro Nacional de Estrangeiros“), müssen sie zur Beglaubigung eine Kopie ihres brasilianischen Personalausweises oder gültigen brasilianischen Reisepasses bzw. des RNE-Ausweises mitschicken, damit die Unterschrift mit der auf dem Reisegenehmigungsformular verglichen und anerkannt (beglaubigt) werden kann. Ist dies nicht der Fall, müssen die Unterschriften auf beiden Original-Formularen als erstes von einem deutschen Notar vorbeglaubigt werden. Erst danach akzeptiert die Konsularabteilung die Reisegenehmigung zur Beglaubigung. Kalkuliert also in solchen Fällen unbedingt genügend Zeit für die Bearbeitung ein!
Immerhin: Das gesamte Prozedere wird von der Botschaft oder den Konsularabteilungen ohne Gebühren oder andere Zahlungen erledigt. Die Reisegenehmigung gilt maximal zwei Jahre; die Dauer könnt ihr in dem Formular frei eintragen.
Anders sieht es aus, wenn ihr euch von der Konsularabteilung statt der Reisegenehmigung eine Meldebescheinigung („Atestado de Residência“) ausstellen lasst; dies ist bei minderjährigen Brasilianern möglich, deren Wohnsitz im Ausland liegt und die auf der Brasilienreise von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine solche Meldebescheinigung erhaltet ihr gegen Vorlage des brasilianischen Passes und einer deutschen Meldebescheinigung, sie kostet 12,75 Euro.
Tipp: Reist ihr voraussichtlich öfters mit eurem Kind nach Brasilien, empfiehlt die Botschaft, die Reisegenehmigung im Pass des Minderjährigen vermerken zu lassen. Dies geht allerdings nur, wenn euer Kind nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses ist; nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich.

Der brasilianische Honorarkonsul in Düsseldorf ergänzt jedoch: „Kinder mit einem Elternteil mit brasilianischer Staatsangehörigkeit, die nicht als Brasilianer im Konsulat registriert sind, die also nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben, benötigen in der Regel keine Reisegenehmigung. Es ist aber empfehlenswert, diese Kinder bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu registrieren, da es in Brasilien bei der Ausreise zurück nach Deutschland manchmal Schwierigkeiten geben kann.
Mit anderen Worten: Auch, wenn brasilianische Eltern mit deutschem Partner allein mit ihrem deutschen Kind nach Brasilien reisen, kann es sinnvoll sein, sich bei der Botschaft zu erkundigen und eventuell vorsichtshalber eine Reisegenehmigung zu beantragen.
Pauls Papa hat einen anderen Nachnamen als Paul. Könnten Ein- und Ausreise unter diesen Umständen doch komplizierter werden?
Auf der Website der Botschaft finde ich zu diesem Thema leider keine eindeutige Antwort, also rufe ich an. Die freundliche Dame in der Telefonzentrale teilt mir mit, dass Anfragen zu solchen Themen grundsätzlich nur schriftlich beantwortet werden. Also schreibe ich eine E-Mail. Langsam werde ich nervös. Schließlich bleiben uns ganze vier Arbeitstage, um noch fehlende Genehmigungen herbeizuschaffen. Ich rufe nochmals bei der Botschaft an. Diesmal erhalte ich sieben verschiedene Durchwahlen von Ansprechpartnern, die jedoch nur an drei Tagen pro Woche für jeweils 1,5 Stunden erreichbar sind. Ich habe Glück – es ist gerade Telefonsprechstunde. Die freundliche Botschaftsmitarbeiterin bestätigt mir, dass wir als deutsche Staatsbürger für die Einreise nach Brasilien lediglich einen gültigen Kinderreisepass benötigen, solange ein Elternteil dabei ist. Ich frage sie, ob sie da völlig sicher sei. Sie fragt noch einmal beim Konsul nach und bestätigt ihre Aussage auch noch einmal schriftlich.

… Schlussendlich sind Paul und sein Vater ohne offiziell beglaubigte Einverständniserklärung nach Brasilien und auch wieder zurück gereist. Wegen der unterschiedlichen Nachnamen hatten wir eine Kopie von Pauls Geburtsurkunde sowie eine formlose Reisevollmacht auf Englisch vorbereitet, die die beiden zur Sicherheit mitnahmen. Diese wäre auch hilfreich auf Reisen innerhalb Brasiliens gewesen oder falls Paul dort zum Arzt gemusst hätte.
Und wie es in Brasilien war für die beiden Männer, könnt ihr in diesem Reisebericht nachlesen.

Brasilianische Botschaft in Berlin, Wallstraße 97, 10179
Konsularabteilung (für die Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein): telefonische Sprechzeiten unter 030 72628-600, montags, mittwochs und donnerstags von 15 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 10:30 Uhr, E-Mail: legaliza.berlim@itamaraty.gov.br
Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt (für die Regionen NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen): Tel. 0211 4497 – 690, E-Mail info@brasil-honorarkonsulat.de, Öffnungszeiten montags bis freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Generalkonsulat von Brasilien in München (für die Länder Bayern und Baden-Württemberg): Tel. 089 210-3760, E-Mail: munbrcg@t-online.de, Öffnungszeiten montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
Welche Erfahrungen habt ihr als allein reisendes Elternteil mit euren Kindern gemacht? Seid ihr auch bereits in Brasilien gewesen? Teilt eure Erfahrungen mit anderen Lesern!
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