ErfahrungsberichtUpdate: Allein mit Kind nach Brasilien: Welche Dokumente sind notwendig – und für wen?

Was ist zu beachten, wenn ein Elternteil allein mit Baby oder Kleinkind nach Brasilien reisen möchte? Welche Dokumente sind notwendig, wenn man ohne den anderen Elternteil mit dem Kind verreist? Und: Wo bekommen Eltern von kleinen Kindern die richtigen Informationen?

von KidsAway-Redaktion

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Kind am weißen Sandstrand der Copacabana © KidsAway

Kind am weißen Sandstrand der Copacabana

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Pauls Großtante wohnt in Rio de Janeiro, auch seine heißgeliebte Oma ist gerade dort zu Gast. Ein guter Anlass, die beiden in Brasilien zu besuchen und etwas Zeit mit ihnen zu verbringen. Paul soll zusammen mit seinem Papa dorthin reisen. Seine Mama bleibt zu Hause. Wir alle sind schon ganz aufgeregt: Mit British Airways soll es über London direkt nach Rio de Janeiro gehen. Der Flug ist schon gebucht. Und nun, eine Woche vor der Abreise, fragen wir uns, ob Paul neben einem gültigen Kinderreisepass auch noch weitere Einreisedokumente benötigt?

 

Welche Dokumente werden von Alleinreisenden mit Kind für die Ein- und Ausreise nach Brasilien verlangt?

Die Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amtes geben dazu recht gründlich Auskunft – Brasilien stellt nämlich international insofern eine Ausnahme dar, dass es sehr strenge Ein- und Ausreisevorschriften für Minderjährige mit brasilianischer Staatsbürgerschaft macht.

Das bedeutet: Reisende mit deutscher (oder einer anderen) Staatsbürgerschaft müssen für die Einreise wie gehabt einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass bzw. einen Kinderreisepass vorlegen. Seit Oktober 2012 ist für geschäftliche oder touristische Aufenthalte in Brasilien von maximal drei Monaten innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums auch kein Visum mehr nötig. Paul benötigt für die Einreise nach Brasilien also zunächst nur seinen Kinderreisepass.

Anders sieht es aus, wenn man als Einreisender die brasilianische oder auch eine deutsch-brasilianische Staatsangehörigkeit hat: Dann treten die strengen Einreisebestimmungen für brasilianische Minderjährige in Kraft. Diese verlangen „eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten“, falls das Kind ganz allein oder etwa mit seinen Großeltern reist. Die Einverständniserklärung muss darüber hinaus amtlich beglaubigt sein – dies übernimmt entweder ein brasilianischer Konsularbeamter einer brasilianischen Auslandsvertretung (wir haben unten die entsprechenden Adressen aufgelistet) oder ein brasilianisches Notariat („Cartório“). Fotos des Kindes sind seit 2012 nicht mehr nötig.

Das Formular, das man auf der Website der brasilianischen Botschaft herunterladen kann, muss zweimal ausgefüllt werden: Das Original wird bei der Ausreise aus Brasilien gemeinsam mit einer Kopie des Reisepasses des Kindes der brasilianischen Bundespolizei übergeben, die andere Ausfertigung verbleibt beim Kind.

Was noch beachtet werden muss: Haben die Eltern des brasilianischen Kindes einen brasilianischen RNE-Ausweis („Carteira de Registro Nacional de Estrangeiros“), müssen sie zur Beglaubigung eine Kopie ihres brasilianischen Personalausweises oder gültigen brasilianischen Reisepasses bzw. des RNE-Ausweises mitschicken, damit die Unterschrift mit der auf dem Reisegenehmigungsformular verglichen und anerkannt (beglaubigt) werden kann. Ist dies nicht der Fall, müssen die Unterschriften auf beiden Original-Formularen als erstes von einem deutschen Notar vorbeglaubigt werden. Erst danach akzeptiert die Konsularabteilung die Reisegenehmigung zur Beglaubigung. Kalkuliert also in solchen Fällen unbedingt genügend Zeit für die Bearbeitung ein!

Immerhin: Das gesamte Prozedere wird von der Botschaft oder den Konsularabteilungen ohne Gebühren oder andere Zahlungen erledigt. Die Reisegenehmigung gilt maximal zwei Jahre; die Dauer könnt ihr in dem Formular frei eintragen.

Anders sieht es aus, wenn ihr euch von der Konsularabteilung statt der Reisegenehmigung eine Meldebescheinigung („Atestado de Residência“) ausstellen lasst; dies ist bei minderjährigen Brasilianern möglich, deren Wohnsitz im Ausland liegt und die auf der Brasilienreise von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine solche Meldebescheinigung erhaltet ihr gegen Vorlage des brasilianischen Passes und einer deutschen Meldebescheinigung, sie kostet 12,75 Euro.

Tipp: Reist ihr voraussichtlich öfters mit eurem Kind nach Brasilien, empfiehlt die Botschaft, die Reisegenehmigung im Pass des Minderjährigen vermerken zu lassen. Dies geht allerdings nur, wenn euer Kind nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses ist; nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich.

TippDie brasilianische Botschaft in Berlin versichert, dass diese Regelung grundsätzlich nur für brasilianische Minderjährige gilt, die mit nur einem Elternteil reisen oder die einen nicht-brasilianischen Elternteil haben.

Der brasilianische Honorarkonsul in Düsseldorf ergänzt jedoch: „Kinder mit einem Elternteil mit brasilianischer Staatsangehörigkeit, die nicht als Brasilianer im Konsulat registriert sind, die also nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben, benötigen in der Regel keine Reisegenehmigung. Es ist aber empfehlenswert, diese Kinder bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu registrieren, da es in Brasilien bei der Ausreise zurück nach Deutschland manchmal  Schwierigkeiten geben kann.

 

Mit anderen Worten: Auch, wenn brasilianische Eltern mit deutschem Partner allein mit ihrem deutschen Kind nach Brasilien reisen, kann es sinnvoll sein, sich bei der Botschaft zu erkundigen und eventuell vorsichtshalber eine Reisegenehmigung zu beantragen.

 

Pauls Papa hat einen anderen Nachnamen als Paul. Könnten Ein- und Ausreise unter diesen Umständen doch komplizierter werden?

Auf der Website der Botschaft finde ich zu diesem Thema leider keine eindeutige Antwort, also rufe ich an. Die freundliche Dame in der Telefonzentrale teilt mir mit, dass Anfragen zu solchen Themen grundsätzlich nur schriftlich beantwortet werden. Also schreibe ich eine E-Mail. Langsam werde ich nervös. Schließlich bleiben uns ganze vier Arbeitstage, um noch fehlende Genehmigungen herbeizuschaffen. Ich rufe nochmals bei der Botschaft an. Diesmal erhalte ich sieben verschiedene Durchwahlen von Ansprechpartnern, die jedoch nur an drei Tagen pro Woche für jeweils 1,5 Stunden erreichbar sind. Ich habe Glück – es ist gerade Telefonsprechstunde. Die freundliche Botschaftsmitarbeiterin bestätigt mir, dass wir als deutsche Staatsbürger für die Einreise nach Brasilien lediglich einen gültigen Kinderreisepass benötigen, solange ein Elternteil dabei ist. Ich frage sie, ob sie da völlig sicher sei. Sie fragt noch einmal beim Konsul nach und bestätigt ihre Aussage auch noch einmal schriftlich.

TippGenerell gilt: Reist ihr allein mit eurem Kind ins Ausland, egal in welches Land, ist es empfehlenswert bis unverzichtbar, eine Reisevollmacht des anderen, nicht mitreisenden Elternteils vorweisen zu können, sofern dieses ebenfalls sorgeberechtigt ist. Ebenso sind eine Geburtsurkunde und eine Heiratsurkunde nützlich, wenn es zu Komplikationen kommt. Nähere Details dazu haben wir in einem anderen Beitrag erklärt.

 

… Schlussendlich sind Paul und sein Vater ohne offiziell beglaubigte Einverständniserklärung nach Brasilien und auch wieder zurück gereist. Wegen der unterschiedlichen Nachnamen hatten wir eine Kopie von Pauls Geburtsurkunde sowie eine formlose Reisevollmacht auf Englisch vorbereitet, die die beiden zur Sicherheit mitnahmen. Diese wäre auch hilfreich auf Reisen innerhalb Brasiliens gewesen oder falls Paul dort zum Arzt gemusst hätte.

Und wie es in Brasilien war für die beiden Männer, könnt ihr in diesem Reisebericht nachlesen.

 

Tipp Nützliche Adressen

Brasilianische Botschaft in Berlin, Wallstraße 97, 10179

Konsularabteilung (für die Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein): telefonische Sprechzeiten unter 030 72628-600, montags, mittwochs und donnerstags von 15 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 10:30 Uhr, E-Mail: legaliza.berlim@itamaraty.gov.br

Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt (für die Regionen NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen): Tel. 0211 4497 – 690, E-Mail info@brasil-honorarkonsulat.de, Öffnungszeiten montags bis freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags von 9 bis 13 Uhr  und 14 bis 16 Uhr

Generalkonsulat von Brasilien in München (für die Länder Bayern und Baden-Württemberg): Tel. 089 210-3760, E-Mail: munbrcg@t-online.de, Öffnungszeiten montags bis freitags 10 bis 14 Uhr


Welche Erfahrungen habt ihr als allein reisendes Elternteil mit euren Kindern gemacht? Seid ihr auch bereits in Brasilien gewesen? Teilt eure Erfahrungen mit anderen Lesern!


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Kommentar als Gast schreibenKommentare (16)

  • Fernanda

    Ich möchte im April mit meiner Tochter für zwei Wochen nach Brasilien, sie hat einen deutschen Pass und ich einen brasilianischen aber wir haben den selben Nachnamen. Ich hab Angst dass das Probleme gibt muss ich da auch eine Einverständniserklärung meinen Freundes (Vater des Kindes) haben?

    Liebe Grüße Fernanda

    Antworten | 7. Januar 2014
    • Hallo Fernanda, wenn dein Freund sich mit dir das Sorgerecht für deine Tochter teilt und aber nicht mitfliegt, brauchst du generell eine Einverständniserklärung von ihm. Am besten erkundigst du dich bei der brasilianischen Botschaft, ob die bei der Einreise ins Land ein bestimmtes Formular wünschen; auf englisch und amtlich beglaubigt sollte es auf jeden Fall sein, um auf Nummer sicher zu gehen (und bei zwei verschiedenen Nationalitäten würde ich da auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen wollen).

      Antworten | 8. Januar 2014
  • Hans

    Langweiliger Artikel – sehr prozesshaft und am Ende keine Auflösung bzw. außer dem „Bauchgefühl“ kein Mehrwert, der geboten wird. Zeitverschwendung.

    Antworten | 30. Dezember 2013
    • Ja, es ist richtig, der Artikel ist sehr prozesshaft geschrieben. Ich habe hier ziemlich genau beschrieben, was uns in welcher Reihenfolge widerfahren ist.

      Unter „Unsere Entscheidung“ haben wir geschildert, was letztendlich wohl die richtige Lösung des Problems war und wie wir es gemacht haben.

      Antworten | 6. Januar 2014
  • alemaodobrasil

    Hallo,

    ein netter Bericht, was mir lediglich fehlt, ist die abschließende Auflösung. Hat es denn geklappt, ohne weiter Dokumente, außer Reisepass des Vaters und Sohns?

    Ich reise in zwei Wochen auch das erste Mal mit einem meiner Söhne nach Brasilien. Er hat meinen Nachnamen auch im Reisepass stehen. Für die Permanencia habe ich auch noch seine Unterlagen mit vereidigter Übersetzung.

    Sollte klappen, ohne extra schriftliche Genehmigung der Mutter, oder?

    Antworten | 27. November 2012
    • Hallo, ja, in unserem Fall hat es tatsächlich ohne jegliche zusätzliche Dokumente geklappt. Es wurde nach keiner Einverständniserklärung gefragt.

      Antworten | 7. Januar 2014
      • Lis

        Hey,
        also hat es geklappt ohne Einverständniserklärung, aber wurde nach gefragt!
        Was habt ihr dann gemacht..wie könntet ihr trotdezm reisen

        Das interessiert mich sehr, ich fliege sonntag so spontan und hab es nicht!

        Antworten | 3. März 2015
  • julia

    Hallo!
    Ich möchte mit meinem Sohn,der halb deutsch,halb brasilianisch ist, im nächsten jahr für einige monate nach brasilien reisen. Ich bin Deutsche und sein Vater Brasilianer.KLar! =)
    Allerdings bin ich schon einige Jahre getrennt. Wir waren veheiratet und daher haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben wenig Kontakt und ich will ihn ungern um eine Reiseerlaubnis fragen.
    Mein Sohn hat beide Pässe (dt und brasil.) Hat jemand erfahrung oder Tips,ob auch hier eine Vollmacht vom Vater benötigt wird????

    Antworten | 9. November 2012
    • Hallo Julia,
      wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dürftest du um eine Reisevollmacht des Vaters nicht umhinkommen, da bin ich mir ziemlich sicher. Wie die genau aussehen muss, habe ich vor kurzem im Forum beschrieben, schau doch da mal vorbei!

      Antworten | 11. November 2012
    • Marcia

      Ich bin Brasilianerin und so weit ich weiss mann braucht die Einverständniserklärung der Elternteil. Einreisen ist kein Problem aber wenn mann aus Brasilien nach Deutschland ausreisen möchte bekomme mann Problem.

      Dies Dokument ist einfach zu bekommen einfach in Internet brasilianisch konsulat Formular ausfühlen ausdrücken und zur Konsulat gehen, und nach einpaar Tagen bekommen mann das Dokument.

      Viel Glück

      Antworten | 19. Juli 2013
  • pia

    ich möchte in die Türkei fliegen, um die Familie meines Mannes zu besuchen.Ich habe meinen Mädchennamen behalten und meine tochter trägt den Nachnamen ihres Vaters. brauche ich auch eine reisevollmacht?
    lg
    pia

    Antworten | 4. November 2012
    • Hallo Pia,
      schau doch mal in unserem Reiseforum unter der Rubrik „Reisepass“, da haben wir versucht, deine Frage ausführlich zu beantworten!

      Antworten | 6. November 2012
  • Merle

    Hallo, ich habe mal eine Frage.
    Meine Tochter und ich fliegen dieses Jahr nach Los Angeles, wir haben aber verschiedene Nachnamen. Brauche ich als Mutter eine Einverständniserklärung meines Partners damit ich mit meiner Tochter in die USA einreisen darf?
    Lieben Gruß

    Antworten | 2. Februar 2012
  • Anja Schimanowski

    Mein Problem ist da leider noch etwas schwieriger! Mir und unseren beiden Töchtern wurde vor 4 Wochen fast die Ausreise von Deutschland nach Irland verweigert. Ich habe meinen Mädchennamen behalten und die Mädchen tragen den Nachnamen ihres Vaters. Leider trafen wir auf einen sehr unfreundlichen Zollbeamten, der von mir verlangte, meine Beziehung zu den Kindern zu beweisen. Wie denn, an der Zollabfertigung? Seine nächste Frage war dann, wo denn der Vater sei? Dann musste ich ihm unter Tränen erklären, dass dieser im Oktober letzten Jahres verstorben ist. Resultat: Eine heulende Mutter, zwei heulende Kinder und ein tobender Opa. Nach längerer Diskussion durften wir dann ausreisen. Auf meine Frage, wie ich dieses Problem nun für die Zukunft lösen könne, erhielt ich zur Anwort: „Das wäre mein Problem!“. Das ist es nun wirklich, mein Mann ist tot, und weder eine Sterbeurkunde oder eine Geburtsurkunde berechtigen mich zum Reisen mit den Kindern. Den Bruder meines Mannes würde wahrscheinlich niemand fragen, ob er mit den Kindern reisen darf, er hat ja den gleichen Nachnamen.

    Antworten | 5. September 2011
    • Hallo Anja, das ist ja wirklich übel. Offenbar war der Zollbeamte nicht nur ungeheuerlich unsensibel, sondern auch völlig überfordert mit der Situation. Gibt es denn wirklich keine Lösung für Euch für zukünftige Reisen? Weiß jemand anderes hier eine Lösung für Anja?

      Antworten | 8. September 2011
  • Julia

    Als Brasilianerin musste ich unbedingt diese schriftliche und notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Ehepartners machen lassen. Es ist zwar viel Bürokratie, aber machbar, natürlich mit entsprechend genug Zeit! Sonst konnte ich mit meiner Tochter nicht nach Brasilien fliegen um meine Familie dort zu besuchen. Beim Hinfliegen war alles in Ordnung. Aber bei der Rückkehr haben wir Schwierigkeiten gehabt. Die Fluggesellschaft wollte uns nicht fliegen lassen, da angeblich einen offizieller Stempel in diesem Dokument gefehlt hat. Die Fluggesellschaft ist nämlich verpflichtet die Dokumentation zu überprüfen, sonst muss sie für die entstandenen Kosten aufkommen, falls der Bundespolizei in Sao Paulo unsere Weiterreise ins Ausland blockiert. Nach vielen Anrufen zu alle möglichen Konsulaten, einem fast kollabierten Ehemann in Deutschland und einem verpassten Flug konnten wir endlich fliegen. Die Bundespolizei im Sao Paulo hat dann bestätigt, unsere Dokumente waren in Ordnung. Die Fluggesellschaft war falsch informiert.

    Antworten | 16. Juli 2011

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