Ausweisdokumente für KinderKinderreisepass, ePass oder Personalausweis – was brauchen Babys und Kinder?

Babys, Kleinkinder und Kinder benötigen auf Reisen ins Ausland einen eigenen Ausweis. Früher konnten Eltern ihre Kinder in ihrem eigenen Reisepass eintragen lassen. Das ist seit 2012 nicht mehr möglich. Auch Kinderausweise werden seit 2007 nicht mehr ausgestellt sowie nicht mehr verlängert.

von KidsAway-Redaktion


Auch Babys und Kleinkinder benötigen für Reisen ins Ausland bereits ein gültiges Reisedokument © KidsAway

Auch Babys und Kleinkinder benötigen für Reisen ins Ausland bereits ein gültiges Reisedokument

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Seit 2012 muss jede/r Deutsche beim Übertreten einer Grenze ein eigenes Reisedokument dabei haben. Auch Babys brauchen also ihren eigenen Ausweis – aber welcher ist sinnvoll und empfehlenswert? Kinderreisepass, ePass oder Personalausweis sind die Optionen, die euer Kind von Geburt an hat.

Im Schengen-Raum (der umfasst alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Zypern) gelangt ihr unter Umständen auch ohne Ausweiskontrolle von Land zu Land, jedenfalls wenn ihr mit dem Auto oder der Bahn unterwegs seid. Sobald ihr aber im Ausland mit eurem Kind ins Krankenhaus müsst oder in eine Verkehrskontrolle geratet, könnt ihr ohne Ausweisdokument für euer Kind in große Schwierigkeiten geraten.

Wollt ihr mit eurem Kind fliegen, ist neben dem passenden Buggy auch ein Ausweisdokument immer Pflicht: Selbst auf Inlandsflügen sind die Airlines verpflichtet, die Reisedokumente jedes Passagiers zu kontrollieren.

 

Erfahrungsbericht

Die Geburtsurkunde ist kein gültiges Reisedokument! Es kann aber unter Umständen nicht schaden, sie dabei zu haben.

 

Welcher Pass ist sinnvoll für eure Familie?

Wollt ihr mit eurem Baby, Kleinkind oder Kind verreisen, gibt es abhängig von eurem Reiseziel die folgenden Möglichkeiten:

1. Kinderreisepass: die erste Wahl für die meisten Kinder. Seine Vorteile: Mit 13,- Euro ist er vergleichsweise günstig. Ihr könnt mit diesem Dokument fast die ganze Welt bereisen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- Euro könnt ihr den Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren lassen (wenn beispielsweise ein neues Foto notwendig ist), ohne dass ein neuer Pass ausgestellt werden muss. Der Kinderreisepass ist für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen, allerdings seit dem 1.1.2021 nur noch maximal ein Jahr gültig… d.h. im Grunde genommen, dass ihr den Kinderreisepass jährlich vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen müsst.

Für Kinder unter 6 Jahren werden außerdem noch keine Fingerabdrücke verlangt (für ältere Kinder und Erwachsene ist dies inzwischen Pflicht.

 

2. Elektronischer Reisepass (ePass): Für einige wenige Länder, vor allem für die USA, benötigen auch Babys und Kinder denselben elektronisch lesbaren, biometrischen Reisepass wie Erwachsene. Normalerweise wird er für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Babys und Kleinkinder ein ePass beantragt werden. Von Kindern unter sechs Jahren werden noch keine Fingerabdrücke erfasst.

Achtung: Mit 37,50 Euro Ausstellungsgebühren ist der elektronische Reisepass die teuerste Option. Außerdem ist er für Kinder und Jugendliche nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

 

TippMuss es ein ePass sein?

Auch ohne ePass könnt ihr mit eurem Kind in die USA reisen. Ihr müsst dann allerdings ein Visum beantragen. Das ist anstrengender und teurer und kann schiefgehen: Etwa 20 Prozent der Visa-Anträge für USA-Reisen werden jedes Jahr abgelehnt.

 

3. Personalausweis: Er wird normalerweise nur für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können aber auch jüngere Kinder einen Personalausweis erhalten. Damit bereisen die Kleinen dieselben Länder, die auch Erwachsene mit dem Personalausweis besuchen können – also hauptsächlich alle Länder der EU bzw. Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen.

Für Kinder kostet der Personalausweis 22,80 Euro. Er ist aber nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.  Aufgrund der fehlenden Flexibilität, des eingeschränkten Gültigkeitsbereichs sowie der relativ hohen Kosten ist der Personalausweis für Kinder daher als Reisedokument eher nicht zu empfehlen.

Welchen Pass bzw. Ausweis ihr für eure Reise mit Kindern letztendlich benötigt, hängt von eurem Reiseziel ab. Informiert euch daher unbedingt über die Reisebestimmungen des jeweiligen Landes auf der Website des  Auswärtigen Amtes.

 

Kinderreisepass, ePass und Personalausweis – die Fakten auf einen Blick

Kinderreisepass ePass Personalausweis
Altersspanne 0 – 12 Jahre ab 0 Jahre (im Regelfall ab 12 Jahre) ab 0 Jahre
(im Regelfall ab 16 Jahre)
Gültigkeit 1 Jahr,
kann bis zum
12. Lebensjahr verlängert werden
6 Jahre 6 Jahre
Geltungsbereich fast alle Länder weltweit weltweit EU (Schengener Raum)
Kosten 13,- € 37,50 € 22,80 €
Verlängerung 6,- € nicht möglich nicht möglich

Alle Angaben beziehen sich auf Ausweise für Babys und Kleinkinder. Preise, Gültigkeit etc. für Ausweispapiere für Erwachsene können variieren.

Ihr seid Österreicher? Dann lest diesen Beitrag über das richtige Reisedokument für eure Kinder.

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung

Hat euer Kind bisher noch keinen Kinderreisepass, ePass oder Personalausweis, dann müsst ihr die folgenden Dokumente für die Erstbeantragung zur Passstelle eures Einwohnermeldeamtes mitnehmen:

  • Geburtsurkunde
  • Einverständnis bzw. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Beide Elternteile müssen bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses zustimmen. Wenn nur ein Elternteil zum Amt geht, muss er oder sie eine schriftliche Einverständniserklärung sowie den Personalausweis des anderen Elternteils mitnehmen.
  • Ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • ein Passfoto. Das Lichtbild muss bestimmten Richtlinien entsprechen. Bei Babys und Kleinkindern wird es nicht ganz so streng gesehen, da es sich mitunter schwierig gestaltet, die Richtlinien einzuhalten: Auf dem Passfoto darf nicht gelacht werden, der Hintergrund muss weiß sein (also darf das Kind nicht auf dem Schoß der Eltern sitzen) und es muss direkt geradeaus in die Kamera schauen. Beim Personalausweis ist wahlweise auch ein Profilbild zulässig.

-> So macht ihr Passfotos von euren Babys und Kleinkindern selbst.

Hat euer Kind bereits einen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, müsst ihr auch dieses Reisedokument zum Einwohnermeldeamt mitnehmen. Der Pass wird dort mit einem Stempel oder Locher ungültig gemacht – ihr müsst ihn aber nicht abgeben, wenn ihr ihn als Erinnerung behalten wollt!

Mit einem alten Pass braucht ihr die Geburtsurkunde eures Kindes nicht noch einmal vorzulegen.

Sobald ihr die Bearbeitungsgebühr bezahlt habt, könnt ihr den Kinderreisepass normalerweise sofort mitnehmen. Allenfalls vor den Schulferien kann die Ausstellung mal etwas länger dauern. Der ePass und der Personalausweis werden zentral gedruckt. Hier kann es bis zu drei Wochen dauern, bis ihr das Dokument abholen könnt.

Zur Abholung berechtigt sind nur Personen, die bei der Beantragung angegeben wurden! Sie müssen eine formlose schriftliche Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.

 

Tipp Ist das Lichtbild im Pass noch aktuell?

Babys und Kleinkinder verändern sich rasend schnell in den ersten Lebensjahren.  Wenn euer Kind zum Zeitpunkt eurer Reise keine Ähnlichkeit mehr hat mit dem Lichtbild im Pass, dann kann es passieren, dass der Pass nicht akzeptiert und für ungültig erklärt wird.

Lasst also sicherheitshalber das alte Passfoto rechtzeitig gegen ein aktuelles tauschen (im Kinderreisepass) oder beantragt einen neuen ePass oder Personalausweis.

 

Web Einen Überblick über die Einreisebestimmungen für alle Länder weltweit gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes.


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